Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöschern zur Bekämpfung von Entstehungsbränden  ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Am Ende der Schulung sind Ihre Mitarbeiter ausgebildete Brandschutzhelfer mit folgenden Fähigkeiten und Kenntnissen:

  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Verhalten im Brandfall
  • Kenntnisse über Löschtechniken
  • sachgerechte Nutzung von Feuerlöschgeräten

INHALT

Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions– und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen. Außerdem werden die Teilnehmer über die Gefahren durch Brände und über das richtige Verhalten im Brandfall aufgeklärt.

Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.



Theoretische Fachkenntnisse

  • Grundzüge des Brandschutzes
    • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
    • häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
    • betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
    • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
    • Alarmierungswege und -mittel
    • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
    • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
    • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöschern
    • Brandklassen A, B, C, D und F
    • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
    • geeignete Feuerlöscheinrichtungen
    • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
    • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
  • Gefahren durch Brände
    • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
    • thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
    • mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
    • besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
  • Verhalten im Brandfall
    • Alarmierung
    • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
    • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
    • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpart- ner für die Feuerwehr)
    • Löschen von brennenden Personen

Praktische Fähigkeiten

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände )
  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
 
 
Diese Schulung sollte im Abstand von 3-5 Jahren wiederholt werden. Sollte es wesentliche Änderungen im Unternehmen während dieser Zeit geben lohnt sich eine kürzere Auffrischungszeit.